Das Gütesiegel wird alljährlich auf Grund der gemeinschaftlich von den Bürgerstiftungen in ihrem Arbeitskreis formulierten „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ verliehen. Eine unabhängige Jury hat entschieden, der BürgerStiftung Neubrandenburg das Gütesiegel am 01.Oktober 2017 erstmalig für den Zeitraum von 2 Jahren zu verleihen.
Eine Anerkennung für das bisherige Wirken der Gründerinnen und Gründer, der vielen Akteure, eine unabhängige, selbständig handelnde Stiftung von Bürgern für Bürger zu gründen.