Stifter werden

Bei Zustiftungen handelt es sich um Gelder, die im Rahmen der Stiftungszwecke, wie in der Satzung festgeschrieben, angelegt werden und die für die dauerhafte Aufstockung des Stiftungsvermögens der Bürgerstiftung bestimmt sind. Sie werden nicht angetastet, nur der Ertrag wird für die Stiftungszwecke verwendet. Den Kapitalstock kontinuierlich aufzubauen, ist ein wesentliches Element des Wirkens der Akteure der Bürgerstiftung, um künftig ein solches Kapitalvermögen zu erreichen, das es ermöglicht, aus den Zinserträgen auf Dauer gute Projekte fördern zu können.

Mit einer Zusitftung ab einer Summe von 1.000 Euro gelten Sie als Zustifter/ in. Sie erhalten wie Gründungsstifter/ innen das Recht, lebenslang am alljährlich stattfindenden Stiftungsforum teilzunehmen. Der Name des Zustifters/in wird, das Einverständnis vorausgesetzt, auf der Webseite der "Bürgerstiftung Neubrandenburg" veröffentlicht.

Zustifter/ in können Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Unternehmen werden.

Mit einem größeren Betrag können Bürgerinnen und Bürgern einen bei der "Bürgerstiftung Neubrandenburg" geführten selbständigen Stiftungsfonds, einen Namensfonds einrichten, der deren Namen oder selbst festgelegten Namen trägt. Gemeinsam mit dem Kuratorium legt der Stifter des Fonds fest, wohin die Erträge im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke fließen sollen.

Menschen verzichten anläßlich von Jubiläen oder Geburtstagen auf Sachgeschenke und bitten um Geldzuwendungen, die sie für gute Zwecke an die "Bürgerstiftung Neubrandenburg" weitergeben und stiften können.

Über den Tod hinaus ist es möglich, die Verbundenheit mit der Stadt und Region Neubrandenburg zu zeigen. Durch testamentarische Anordnung können Sie die "Bürgerstiftung Neubrandenburg" bedenken- als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin.

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Für alle Zuwendungen stellt die Bürgerstiftung Zuwendungsbescheide zur Vorlage beim Finanzamt aus.

Wenn Sie Zustifter/in werden möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Gründungsstifterinnen und Gründungsstifter
Foto: Bernd Lasdin

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Stifter

Konto: Bürgerstiftung Neubrandenburg
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
IBAN DE55 1505 0200 0301 0301 03