Beratung von 21 Bürgern/ innen über eine Satzung

Kategorie: Veranstaltungen

Bei einem ersten Treffen von 18 künftigen Gründungsstifterinnen und –stiftern sowie 3 interessierten Bürgern werden die Grundsätze, Zwecke, Organe und Regularien beraten, die die "Bürgerstiftung Neubrandenburg" in ihre Satzung aufnehmen sollte.

Foto : Bernd Lasdin

Die Initiatorin Marianne Holze berichtete über bisher mit 90 Bürgern geführte persönliche Gespräche, in deren Ergebnis 46 Gründungstifterinnen und Gründungsstifter gewonnen werden konnten, darunter 10 Frauen. Zusagen für ein Gründungsvermögen von 56.000 Euro sind bisher zusammengekommen.

46 Gründungsstifter, das sind  gegenwärtig 36 Männer und 10 Frauen. Es sind Bürger verschiedenen Alters, darunter sind 5 über 30 Jahre, 8 über 40 Jahre, 18 über 50 und 15 über 60 Jahre jung. Auch in den verschiedensten Berufen bzw. Tätigkeiten widerspiegelt sich die Bürgerschaft. Unter den Gründungsstifterinnen und -stiftern finden sich 4 Bürger aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft, 7 Ingenieure und Architekten, 4 Ärztinnen bzw. Ärzte sowie 1 Krankenschwester, 3 Juristen und 1 Steuerberaterin, 7 Kaufleute, 2 Politiker und 7 Rentnerinnen bzw. Rentner.

Beeindruckend war die engagierte, aktve Beteiligung an der Diskussion, 19 der 21 Teilnehmer nahmen das Wort, äußerten ihre Gedanken über Grundsätze, Zwecke, einzelne Sachfragen und Regularien der Satzung.

Die Teilnehmer des Treffens folgten der Auffassung der Initiatoren, den Wirkungsbereich der „Bürgerstiftung Neubrandenburg“  unter Einbeziehung des Umlandes zu definieren. Wichtig war den Teilnehmern, daß die Stiftung nicht dem Ersatz hoheitlicher Aufgaben der Stadt dienen soll.

Angeregt wurde, ein jährliches Stiftungsforum zu ermöglichen, auf dem Stifterinnen und Stifter sowie Zustifterinnen und Zustifter vom Vorstand über das Wirken der Bürgerstiftung, die Stiftungsaktivitäten informiert werden und gleichermaßen das stifterische Engagement der Stifterinnen und Stifter anerkannt werden kann.

Für den einen oder anderen war es neu, daß eine Stiftung nicht mit einem Verein gleichzusetzen ist.