FAQ

Ja, die Stiftung ist gemeinnützig.

Das Einwerben von Spenden durch persönliche Gespräche und die Organsiation von Veranstaltungen und Projekten, auf denen gleichzeitig Spenden eingeworben werden.

Das können Spenden zur allgemeinen Verwendung sein, über deren Vergabe der Vorstand zur Verwirklichung der Satzungszwecke entscheidet. Das können auch Aktionen oder Projekte sein, bei denen Spenden für bestimmte Projekte oder Vorhaben der Bürgerstiftung oder Dritter eingeworben werden, die die Bürgerstiftung aktuell unterstützen will.

Ja, als Stifter / Stifterin können Sie anonym bleiben. Das entscheiden Sie selbst.

Ja, jeder Euro hilft. Jede Spende wird gesondert ausgewiesen. Eine Spende ist relativ zeitnah zu verwenden. Das heißt, eine Spende ist bis zum Ende des übernächsten Jahres, in dem die Spende überwiesen wurde, durch die Bürgerstiftung auszugeben.

Die Bürgerstiftung ist berechtigt, Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt zu erstellen.

 

 

Als Spende gelten bei der Bürgerstiftung Neubrandenburg in der Regel alle Zuwendungen unter 1.000 Euro.

Der Gebende entscheidet mit einem Vermerk, ob seine Zuwendung als "Spende" oder "Zustiftung" verwendet werden soll. Durch die Bürgerstiftung wird das gesondert ausgewiesen.

Spenden werden zeitnah verwendet, kommen geförderten Projekten oder Veranstaltungen der Bürgerstiftung und Dritten zugute.

Zustiftungen erhöhen das Vermögen der Bürgerstiftung, das Stiftungskapital. Das Stiftungskapital wird nicht angetastet. Nur die Zinserträge werden zur Verwirklichung der Satzungszwecke verwendet.

 

 

Bei eigenen Projekten der Bürgerstiftung können Sie Ihre Mtarbeit über das Kontaktformular anbieten. Die Akteure werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten beraten.

Bürgerinnen und Bürger, die mindestens einen Betrag von 1.000 Euro zum Vermögen der Bürgerstiftung gestiftet haben, gelten als Zustifter und haben das Recht, am jährlich stattfindenden Stiftungsforum teilzunehmen.

 

 

 

Ja, einzelne in der Gründungssatzung festgeschriebene Zwecke dürfen aber nicht für längere Zeit ausgeschlossen werden.

Alle satzungsgemäßen Zwecke sind ausgewogen zu bedienen.

Anliegen der Gründungsstifterinnen und Gründungsstfifter war es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für die Bürgerstiftung mit einem Stiftungsbetrag von mindestens 1.000 Euro zu gewinnen. Angestrebt war ein erforderliches Grundstockvermögen von mindestens 100.000 Euro.

Von Beginn an war den Initiatoren klar, daß die Fördermöglichkeiten aufgrund des relativ geringen Grundvermögens begrenzt sein würden. Die in der Gründungssatzung festgeschriebenen Zwecke wurden von  Gründungsstifterinnen und Gründungsstiftern beraten, ausgewählt und beschlossen.

 

 

 

Ja, der jungen Bürgerstiftung Neubrandenburg wurde das Gütesiegel verliehen.

Das Gütesiegel wird vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verliehen. Es bescheinigt der Bürgerstiftung, ihr Wirken auf politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit, konfessionell und parteipolitische Ungebundenheit, Selbständigkeit, Partizipation und Transparenz auszurichten.

Es weist auf Seriosität der Stiftung hin. Erstmalig im Oktober 2017 verliehen, ist es für 2 Jahre gültig.

Die Bürgerstiftung versteht sich als ein Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.

 

 

Die Bürgerstiftung hat lt. Satzung ein Kuratorium und einen Vorstand.

Das Kuratorium entscheidet und beschließt über die strategische Ausrichtung der Stiftung. Es wählt und kontrolliert den Vorstand. Es besteht aus 7 Personen.

Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung und führt die Stiftung. Er besteht aus 3 Personen.

 

 

Lt. Gründungssatzung hat die Bürgerstiftung Neubrandenburg ein Stiftungsforum.

Zum Stiftungsforum, zu dem alljährlich durch das Kuratorium alle Gründungsstifterinnen und Gründungstifter sowie alle Zustifterinnen und Zustifter eingeladen werden, ist ein beratendes Gremium.

Über Ergebnisse und künftige Vorhaben der Bürgerstiftung wird berichtet und diskutiert. Die Teilnehmer können sich mit ihren Hinweisen und Vorschlägen einbringen.

 

 

 

Voraussetzung einer Förderung ist, daß Akteure bzw. Initiatoren über einen gemeinnützigen Verein / Institution die Förderung beantragen.

Zu fördernde Projekte und Vorhaben sollen den satzungsgemäßen Zwecken der Bürgerstiftung entsprechen.

Über das Kontaktformular oder das Antragsformular können Sie sich mit ihrem Anliegen an den Vorstand wenden. Der Vorstand nimmt mit Ihnen Kontakt auf und entscheidet.

 

 

 

 

Die Gründungsstifterinnen und Gründungsstifter sind diejenigen, die mit ihrer Unterzeichnung des Stiftungsgeschäftes die Bürgerstiftung ins Leben gerufen haben.

Zustifter oder Zustifterinnen, das können Bürgerinnen und Bürger, Institutionen oder Unternehmen sein, die fortan mit mindestens einem Betrag von 1.000 Euro zur Erhöhung des Grundstockvermögens beitragen.

 

 

Ja, das können Sie.

Gemäß ihrer Satzung beabsichtigt die Bürgerstiftung nicht, die Verwaltung von Immobilien oder anderen Besitztümern. In Übereinstimmung mit dem Stifter wird über die Art der Verwertung des gestifteten Gutes entschieden.

Nein, die Bürgerstiftung will keine hoheitlichen Aufgaben der Stadt erfüllen.