Mit Ihrer Spende können konkrete Projekte und Vorhaben unterstützt werden, die den satzungsgemäßen Zwecken entsprechen. Die Beträge werden zeitnah verwendet, auf Vorstandsbeschluß für durch die "Bürgerstiftung Neubrandenburg" geförderte Projekte eingesetzt. Auch mit einem kleinen Beitrag können Sie etwas bewegen und helfen.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Für alle Zuwendungen stellt die Bürgerstiftung Zuwendungsbescheide zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Wir nehmen gern mit Ihnen persönlich Kontakt auf.
Konto: Bürgerstiftung Neubrandenburg
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
IBAN DE55 1505 0200 0301 0301 03
Hinweis: Für Spenden unter 100 EURO werden keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt. Zur Anerkennung beim Finanzamt genügt der Beleg.